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   VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1723/15.Z   

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https://dejure.org/2016,24204
VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1723/15.Z (https://dejure.org/2016,24204)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.05.2016 - 7 A 1723/15.Z (https://dejure.org/2016,24204)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - 7 A 1723/15.Z (https://dejure.org/2016,24204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 161 Abs 2 S 2 HSchG, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 67 Abs 4 S 4 VwGO
    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schulrecht - Schülerbeförderungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ERNSTLICHE ZWEIFEL; GRUNDSÄTZLICHE BEDEUTUNG; SCHÜLERBEFÖRDERUNGSKOSTEN; SCHULWEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 11.03.2010 - 7 A 1947/09

    Auskunftspflicht des in die Handwerksrolle einzutragenden Gewerbetreibenden

    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1723/15
    Dies ist der Fall, wenn der die Zulassung des Rechtsmittels begehrende Beteiligte einen die angegriffene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage stellt und sich dem Berufungsgericht die Ergebnisrichtigkeit der angegriffenen Entscheidung - unabhängig von der vom Verwaltungsgericht für sie gegebenen Begründung - nicht aufdrängt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Beschluss vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595 m.w.N.).

    Die dem Zulassungsantragsteller durch § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO aufgegebene Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache hat sich zu allen genannten Voraussetzungen zu verhalten (st. Rspr. des Senats, vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Februar 2016 - 7 A 831/15.Z -, vom 12. Mai 2015 - 7 A 581/15.Z - und vom 11. März 2010 - 7 A 1947/09.Z -, NVwZ-RR 2010, 595).

  • OVG Bremen, 07.04.2011 - 1 A 200/09
    Auszug aus VGH Hessen, 12.05.2016 - 7 A 1723/15
    Die Frage, ob Beliehene - wie hier die Beklagte nach § 161 Abs. 9 HSchG - als Behörden im verfahrensrechtlichen Sinn vom Behördenbegriff des § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO erfasst werden, bedarf damit keiner Entscheidung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 07. April 2011 - 1 A 200/09 -).
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